Ein Website-Betreiber ist verantwortlich nach OLG Köln (Urteil 28.05.2002 Az.15 U 221/01 Quelle: http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/urteile/2002/15U221-01.htm , siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20020184.htm ) für die fremde Information bzw. Inhalte von Gästen/Besucher/Mitglieder.
Damit sind Texte, Grafiken und Links zu anderen Seiten u.a. beinhaltet, die rechtswidrig sind und gegen die Persönlichkeitsrechte verstösst. Besonders Foren sind betroffen, ebenflls zählt das Gästebuch dazu (LG Trier Urteil 16.05.2001 Az. 4 O 106/00 Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20020206.htm )
Meiner Meinung nach wird man durch diese Entscheidungen sehr besonders auf die Urheberrechte (linkto)42020(/linkto) erweitern, was für den Bertreiber zur Folge haben kann, dass er auch noch für den Verstoss der Urheberrechte haften müsste, sofern keine genauere Inhalte in einer Quelle definiert wurde.
Vielleicht können einige sich schon mal Gedanken machen, bevor sie schon Vorhandenes in der Öffentlichkeit posten.
Zwar gilt die jüngsten Entscheidungen noch für die og. Gerichte; aber es ist durchaus sehr gut möglich, dass sich diese Auffassung der Gerichte durchsetzen wird.
Danke für%27s Lesen.
Thema
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