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:: Communitysperre für Wolfblut ::

Aufgrund der nun mittlerweile sehr häufig aufgetretenen Störungen und Beleidigungen durch den User, der hinter dem Nicknamen "Wolfsblut" steckt, gilt ab sofort ein 2wöchiges Hausverbot (bis zum 22.02.2005) für unsere komplette Community meetinx.de.

Wir dulden keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen, rechtsradikale Äußerungen etc. in unserer Community. Nach immer wiederkehrenden Ausfällen greifen wir nun zu dieser drastischen Maßnahme und verhängen ein vorübergehendes Hausverbot. Dieses gilt 2 Wochen.

Sollte der User, der hinter Wolfsblut steckt, unter anderem Namen oder ähnliches auffallen oder Ärger verursachen, so werden wir zu weiteren Schritten greifen.

Zur Information hierzu: Ein virtuelles Hausverbot gleicht einem realen Hausverbot z.B. in einer Kneipe und kann bei Mißachtung juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Viele Grüße
ghostwalker & das meetinx-Team
wie sinnvoll...

habt ihr "andy" nicht schon gefühlte drei milliarden mal damals verwarnt?
Alle Jahre wieder? s-) Er scheint sich nicht zu ändern.
Euer Humor in allen Ehren - ich habe endgültig keinen Bock mehr auf diese immer wiederkehrenden Ausfälle von ihm. Wenn das noch ein einziges Mal vorkommt, gibt es eine endgültige Sperre.

Und auch wenn es mich dann einigen juristischen Stress kosten wird: Diese Arbeit werde ich mir machen. Darauf könnt ihr euch verlassen!!

:-ghost


Und auch wenn es mich dann einigen juristischen Stress kosten wird: Diese Arbeit werde ich mir machen. Darauf könnt ihr euch verlassen!!

:-ghost



hope so!
Was soll denn das Hausverbot, welches 2 Wochen andauert, bezwecken?
Wieso nicht gleich die direkte Art? ;)
weil hier nur leute ohne rückrad rumrennen?
Euer Humor in allen Ehren - ich habe endgültig keinen Bock mehr auf diese immer wiederkehrenden Ausfälle von ihm. Wenn das noch ein einziges Mal vorkommt, gibt es eine endgültige Sperre.

Und auch wenn es mich dann einigen juristischen Stress kosten wird: Diese Arbeit werde ich mir machen. Darauf könnt ihr euch verlassen!!

:-ghost


das du damit durch kommst mag ich mal bezweifeln
Wenn, dann ohne Rückgrat ;-) Vielleicht ist aber auch ein zu weiches Herz?
Oder einfach Desinteresse?
Bei Desinteresse hätte es nicht diese 2-Wochen-Sperre gegeben ;-)
Die gabs ja, denke ich, nur, weil sich einige Leute immer wieder beschwert haben. Und das schon vor ner ganzen Weile, von daher finde ich, dass der Schritt des Einschreitens ziemlich lange gedauert hat!
Die Communitysperre ist eine letztmalige Verwarnung. Wenn er sich innerhalb dieser Zeit im Chat oder im Forum darüber hinwegsetzt, wird ein endgültiges Communityverbot verhängt.

Falls jemand noch Fragen hat, dann gerne per Mail oder ICQ. Daten dürften bekannt sein.

:-ghost
hmmm warum nicht gleich bundesamt für telekommunikation,denn wenn er nazi sprüche kloppt ist das missbrauch von fernmeldeanlagen für nationalsozialistische zwecke,dann wird ihm die leitung gekappt ,und er kann nichtma nen fremdanbieter nehmen da dieser ja auch die telekom leitungen benutzt.....

ich spiele auch mit dem gedanken den wegen beleidigung im besonders schweren falle mal strafrechtlich anzuzeigen.

allein das er ne vorladung bekäme und 500 km anreise hätte wäre schon lustig für mich,und er bekäme keine kosten ersetzt.

nur bräuchte ich als beweis das logfile,und das darf ich nicht verwenden ohne zustimmung des chatbetreibers und allen personen die eingeloggt wären,wegen der persönlichkeitsrechte.

aber meinen anwalt werde ich mal befragen.

in cw hat er auch schon zig verweise und verbote bekommen..und über 2 wochen lacht der nur,das müsste schon,grundsätzlich hausverbot bekommen.

nur selbst mit ip sperre,oder gar telekom sperre,oder mx verbot...im nächsten internetcafe hat der nen neuen nick,und ist anonym und kann nicht verfolgt werden.

aber name und adresse sind ja bekannt und es wird schon möglichkeiten geben.

und irgendwann stehen ma die netten vereinsmitglieder von telekom und polizei vor seiner türe und dann...........

aber 2 wochen hausverbot kratzt den garnix...

mfg ups
allerdings ist ne einstweilige verfügung recht einfach zu bekommen...und die ist RICHTERLICH unterzeichnet und ist gleichzusetzten mit einem URTEIL.Und ne verfügung ist in dem Fall etwa meistens für 1 Jahr gültig....bezeichnen wir das als BEWÄHRUNG..und wer gegen BEWÄHRUNGSAUFLAGEN..in diesem falle MEETINX HAUSVERBOT verstösst,dem wird die BEWÄHRUNG WIEDERRUFEN.......wie auch immer das zu deuten wäre.....

Steht voll hinter Ghost ´s meinung.

Also ich bin als Zeuge für Beleidigungen jederzeit da.
Ganz besonders für seine Nationalsozialistischen Sprüche und Volksverhetzungen.

Meine Adresse oder Telenummer für Rechtliche Schritte bekommst du jederzeit von mir.

Und eine Bitte an alle MX Chatterinnen und Chatter..wenn dann müssen wir alle an diesem Strang ziehen.

Aber was passiert wenn er unter den BOBO Paragraph 51 fällt,und als Geistig unzurechnungsfähin gilt??
BOBO Paragraph 51

DJBobos Almanach des schlechten Geschmacks? :-0

(font2)Sorry for spamming, aber mein Kopf ist nach stundenlangem programmieren Matsch und ich muss mich mal eben mit Blödsinn abreagieren http://www.babylon-design.com/images/smileys/gaga.gif
Ich habe den Beitrag nun geschlossen. Grund dafür ist, dass er nie dafür gedacht war, eine Diskussion darüber zu entfachen, sondern als Information über die Maßnahmen zu gelten.

Sollte jemand darüber eine Diskussion führen wollen, dann bitte einen entsprechenden Beitrag in der Arena eröffnen :-)

:-ghost