Antwort
Folgenes Argument bringen die meisten Abtreibungsgegner:
1. Es ist falsch, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.
2. Ein menschliches Fötos ist ein unschuldiges menschliches Wesen.
Folgerung: Es ist falsch, einen menschlichen Fötus zu töten.
Es muss also eine der beiden Prämissen wiederlegt werden, so wäre auch die Folgerung wiederlegt.
Auf der Hand würde liegen, dass man zuerst Prämisse 2 wiederlegt, allerdings ist sie unangreifbar, da sich die Entwicklung von Fötos zu Mensch stufenlos vollzieht, somit nicht klar definiert ist.
Also muss die 1. Prämisse widerlegt werden.
Sie beruft einzig und allein auf der Tatsache, dass wir menschlichem Leben einen besonderen Status zuordnen. Es muss zwischen zwei Definitionen des Begriffs "Mensch" unterschieden werden. Zum einen die biologische Sichweise, sprich "Mitglied der Spezies Homo sapiens". Zum anderen die moralische Sichtweise, die den Mensch als rationales und selbstbewusstes Wesen (=Person) definiert.
Hier liegt der erste Schwachpunkt der ersten Prämisse; denn wenn man "Mensch" als rational-denkenes Wesen definiert, wäre die zweite Prämisse widerlegt, da ein Fötus weder rational noch selbstbewusst ist. Würde man stattdessen, den Menschen als bilogische Spezie ansehen, so lässt man alle moralischen Denkensweisen heraus und Prämisse 1 wäre nicht haltbar.
Für die Verwerflichkeit des Tötens ist es somit egal, ob das getötete Wesen zu unserer Rasse gehört oder nicht, dass der Mensch höher gestellt ist, ist rein religiös begründet und bildet somit keinen logischen Denkansatz.
Wenn wir uns also von unserer Religion lösen, können wir den Fötus als das ansehen was er ist und welche Eigenschaften er besitzt und ihn danach mit Lebenwesen vergleichen, die ähnliche Eigenschaften vorweisen.
Und darin liegt ein weiteres Problem der Abtreibungsgegner, denn sie sind nur gegen das töten menschlicher Rasse, wenn man aber alle moralisch relevanten Eigentschaften nimmt, wie Rationalität, Autonomie, Schmerzempfinden usw, dann hat ein Kalb oder auch ein Huhn einen grossen Vorsprung gegenüber einem Fötus in jeder Zeitphase der Schwangerschaft, in den ersten drei Monaten hat sogar jeder Fisch mehr Bewusstsein als der Fötus.
Da nun ein Fötus keine Person ist, weil weder selbstbewusst noch rationaldenkend, kann dem Fötus auch nicht derselbe Stellenwert wie einer Person zugeordnet werden. Ein Fötus von weniger 18 Wochen, empfindet nicht einmal irgendetwas, da das Nervensystem nicht ausgebildet ist. Somit beendet eine Abtreibung eine Existenz, die überhaupt keinen Wert hat (auf die ersten 18 Wochen bezogen). Ab der 18. Woche beendet die Abtreibung eine Existenz die einen gewissen Wert hat, somit auch nicht leicht genommen werden kann, allerdings sind die Interessen der Frau meistens grösser als die primitiven Interessen des Fötus.
(Folgenes Bsp stammt nicht von mir, nur die eigene Interpreation und wiedergabe zusammen mit meiner Meinung)
Stell dir vor, du wachst eines morgens auf im Krankenhaus, im Bett neben dir liegt ein bewusstloser Mann an den du irgendwie angeschlossen bist. Man erzählt dir, man hätte dich entführt, um dich an diesen Mann anzuschliessen, da dies die einzige Möglichkeit wäre, dass er überlebt.
Du kannst dich nun entscheiden;
1. Du lässt dich um Mann abkoppeln und verlässt das Krankenhaus, allerdings würde der Mann dann mit Sicherheit sterben.
2. Wenn du nur (?!) neun Monate mit ihm verbunden bleibst, wird er höchwarscheinlich genesen und du kannst das Krankenhaus verlassen.
Moralisch verwerflich ist bestimmt nicht, wenn du dich dagegen entscheidest, die neun Monate angekoppelt zu sein. Es wäre freundlich und hilfsbereit von dir deinen Körper zur Verfügung zustellen, aber du bist nicht dazu verpflichtet.
Der Mann hat das Recht zu leben, genau wie du, allerdings hat er nicht das Recht dazu, einen anderen Körper dazu zubenutzen, selbst wenn er sonst nicht leben kann.
Die Paralelle zu einer unfreiwillig-schwangeren Frau liegt auf der Hand, grade bei Vergewaltigungen. Eine Frau ist ohne ihren Willen, durch Gewalt anderer, dazu gezwungen ihren Körper für 9 Monate zur Verfügung zustellen.
Jetzt muss man abwiegen;
Sind die Konsequenzen für mich und den Mann schlimmer, wenn ich mich abkoppeln lasse oder wenn ich angeschlossen bleibe.
Es ist warscheinlich in unserer Gesellschaft als falsch angesehn, sich abkoppeln zulassen, nur muss die Entscheidung, die betroffene Person selber treffen, da diese unfreiwillig in die Situation gekommen ist und entscheiden darf, ob sie diese Situation wünscht oder nicht. Hier setzt die Freiheit des Individuums eins, sprich jeder Mensch hat die freie Wahl, wie er in einer solchen Situation handeln will, jeder kann danach entscheiden ob es richtig oder falsch war, aber verwerflich auf keinen Fall.