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unser toller Rechtsstaat in sachen Sexualverbrechen!!!

Hi leutz,

aus gegebenen anlass [Voting Diskussion]: Gewalt aus dem Chatroom. Hast Du Angst vor den Gefahren? , würde ich gerne mal eure meinung zum thema "Bestrafung von Sexualstraftätern" hören!

Nur ein Beispiel:
(quelle: Frankfurter allg. Zeitung vom 13.07.01)

Zwei Jungs (10,13) vergewaltigen Mädchen (4)

Zwei Jungen im Alter von 10 und 13 Jahren haben sich in der Frankfurter Innenstadt an einem 4-jährigen Mädchen vergangen. Das Kind war weinend nach Hause gekommen. Der Vater ging mit seiner Tochter zum Arzt. Der wies nach, dass sie vergewaltigt wurde. Die Jungs waren ihre Spielkameraden. Sie wurden nach dem Verhör wieder nach Hause geschickt, können nicht bestraft werden- minderjährig.


Was denkt ihr über unsere Richter, die Sexualstraftäter, nachdem sie ein Kind vergewaltigt und ermordet haben, für ein paar jahre in ein Anstalt schicken, von wo aus sie bei ihren freigängen die nächsten Kinder und Frauen anfallen.

Sie haben ja alle so eine schwere Kindheit. Also mein Vater hat mich auch des öfteren ordentlich verdroschen. Das ist aber noch lange kein Grund, warum man deshalb Kinder und Frauen vergewaltgen und ermorden muss.

Naja, ich finde es ist ein brissantes Thema.
Freue mich über eure Beiträge...

o-)(gelb)by Proxis(/gelb)o-)

never look back...



<FONT SIZE=1><BR><I>Beitrag wurde von Shalee am 10.09.2001 um 20:06 Uhr aus dem Forum [ meetinx ] verschoben.</I></FONT>
puh .. das ist tatsächlich ein ziemlich brisantes thema .. und hat auch was mit meinem studienfach zu tun.
denn sehr häufig werden gutachten erstellt, die abschätzen wie wahrscheinlich es ist, dass ein täter wieder rückfällig wird, sprich ob er wieder raus darf.
um diese frage zu beantworten und um so ein gutachten zu erstellen muss überhaupt erst mal klar sein, was jemanden überhaupt zu dieser tat gebracht hat und welche risikofaktoren es für einen rückfall gibt.
Faktoren die gut vorhersagen ob ein rückfall erfolgt sind z.B. folgende:
frühere sexuelle verbrechen
die betonung der männlichkeit (macho-typ)
die sexuelle neigung (wenn z.b. Kinder erregender sind als frauen)

das Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern liegt bei ca 13%25
das ist im vergleich zu anderen verbrechen relativ gering.

generell muss halt immer abgewogen werden, zwischen dem freilassen von eventuellen Rückfalltätern, und dem zu lang in haft gelassenen therapierten, der nicht wieder rückfällig werden wird.

ich persönlich würde lieber zu viele in haft lassen, als dass ein rückfälliger wieder frei kommt.

Ivy
Hallo Don Chichote.....

ReneeW
Man kann nur erschreckenderweise feststellen,daß immer mehr Triebtäter bei ihren Freigängen oder nach ihren Entlassungen beinahe sofort wieder ihrem "Trieb" nachgehen.
Langsam glaube ich,daß die Richter einfach nach der Triebtäter-Nicht schuldfähig-Anstalt-Methode verfahren.Es ist so eine Schweinerei,daß soetwas überhaupt möglich ist.Mn könnte meinen,die Richter bzw.der Staat würde daraus etwas lernen,aber dem scheint nicht so zu sein.



:-e
ich glaube ja eher, man kriegt nur was von denen mit, die wirklich wieder rückfällig werden.. alle anderen, die entlassen werden und sich wieder in die gesellschaft eingliedern, die werden nicht weiter beachtet, besonders von der presse.
wie gesagt, 13%25 ist nicht unbedingt viel

Ivy
Auch wenn 13%25 statistisch betrachtet nicht viel sind, es sind genau 13%25 zuviel.

ReneeW
du hast recht renee! so seh ich das auch!

Ivy
jeder is einer zuviel ... die dunkelziffer sollte man auch noch in betracht ziehen ... viele opfer trauen sich nicht, ihr schweigen zu brechen

freigänger hin oder her ... ich finde, sie sollten keinen freigang bekommen ... die, die sagen, sie sollen frei kommen, sagen das auch nur solange, bis jemand opfer wird, der ihnen nahe steht denke ich

http://www.araworld.net/ubb/avatars/custom/12.jpg

trin
hail,
zum Beispiel: also 10 und 13 jahre...das sind doch wohl wirklich noch kinder? und inwiefern will man die denn zur verantwortung ziehen?.....

und mal grundsätzlich......
nachdem ja der prozentsatz realistisch gesehen doch ziemlich gering ist....wär es doch auch anderseits ungerecht dem groß der vormaligen täter gegenüber die therapiert wurden, falls man jede chance auf eine zukunft verbaut. Und auch dann mal an die angehörigen der verbrecher gedacht?....eben....

so als fazit:
findet die gesetze soweit akzeptabel.

achja....und was gibt einem vater das recht sein kind zu schlagen? wenn wir schon beim härter bestrafen sein wollen...das da doch gleich mal mit.....hehe

(blau)QUALkommando(/blau)
ich halte es nicht für Spielerei von Kindern wenn sie ein mädchen vergewaltigen. Die wusten wohl wofür das ding zu gebrauchen is. Also warum sollte man so etwas nicht bestrafen? Ich denke man sollte es. Das mädchen war erst 4 Jahre alt.!!!


und was gibt einem vater das recht sein kind zu schlagen?

Wieso Vater???
Also ich kann nur von mir reden, aber ich als kind auch schläge bekommen, und es hat mir nichts geschadet. Man kann es sehen wie man will. Aber ich habe es als Lehre betrachtet. Wenn ich mist gebaut hab und eine gefangen hab, dann wurde mir auch klar, was los ist. Wenn ich zurück denke, danke ich meinen Eltern dafür das sie mir nicht alles haben durchgehen lassen. Was hätte ich davon gehabt, wenn sie zu mir gesagt hätten, "och das is doch net so schlimm" oder mir hausarrest gegeben hätten. Gar nichts! Weil das keine Strafe sind. Wenn man den Kindern auch beibringt was strafe bedeuten kann, überlegt man 3mal was man tut. Zumindest hab ich das und werd es auch noch in zukunft tun. Trotzdem werde ich meine Kinder (falls ich mal welche haben werde) nie schlagen! Zumindest nicht so wie mich meine Eltern geschlagen haben. Da kam man schon mal mit blauen flecken davon.

Der Prozentsatz betrifft doch auch nur die bekannten Täter. Die Dunkelziffer is doch weit aus höher. Und ich denke, warum sollten menschen, die es einmal geschafft haben ein leben zu zerstören oder sogar auszulöschen, die chance bekommen, dies nochmal zu tun? Meiner meinung nach sollten sie diese chance nicht so schnell bekommen. Wenn überhaupt!
Zumindest sollten sie wenn die chance nicht gleich nach einem Jahr oder noch kürzer bekommen, meiner meinung nach!

Sie haben ein leben zerstört oder ausgelöscht, warum sollten sie ein recht darauf haben ihr leben in frieden und heiterkeit weiterleben zu können.

Man kann auch einen Zufallstäter (z.B. auf ner Party oder so...) von einem Triebtäter, der von sowas besessen ist, voneinander unterscheiden.
Nach diesen Kriterien sollte man überlegen, wie das Strafmaß ausfällt und ob eine chance für Rehabilitation gewährt werden sollte!


(gelb)by Proxis(/gelb)

never look back...
Die richter können nichts machen wenn der deutsche Staat solche Gesetzte hat.
Man sollte die Minderjährigkeits grenze am besten bei 8,oder 9JAhren legen.
kenn da ein beispiel, es geht zwar nicht um gewalt, aber es sagt trotzdem viel aus über den rechtsstaat der deutschen ...

eine freundin von mir hat einen mann angesprochen, der im winter sein kind nackt durch die gegend gefahren hat ... da meinte er, daß sich das kind nix anziehen wollte und er wollte es nicht zwingen ... daß minusgrade waren, hat ihn dabei nicht interessiert ... sie hat dann nachbarn dieses mannes angesprochen und die meinten "das geht uns nix an" ... da hat sie dann bei der polizei angerufen ... was hat sich getan? NIX

dann hab ich mal einen bericht gelesen, da wurden einem ehepaar ihre kinder weggenommen, weil sie zu dumm seien, ihre kinder erziehen bzw schulisch unterstützen zu können ... die kinder haben nach ihren eltern gejammert ... ich frage mich da echt, was das soll ... wichtig is doch, daß die kinder glücklich sind und liebevoll erzogen werden und kein bildungsstand der eltern ... in schulischen dingen könnten auch andere den kindern helfen ...

was mich noch total ankotzt is, daß wenn jemand gewaltätig war, jemanden misbraucht, getötet ... hat, bekommt er eine geringere strafe als jemand, der den staat um 1000 DM betrügt ... kotz

http://www.araworld.net/ubb/avatars/custom/12.jpg

trin