Hi Ihrs,
da anscheinend niemand in der Lage war, einen Thread über das Thema (oder gab es tatsächlich eines?), werde ich mal den Anfang machen.
Gerade in der Zeit des Medienzeitalters, insbesonders das Internet, kommt das Thema mit den Urheberrechte wieder in die Diskussion. Wie das Gesamte abläuft, das wissen schon viele von uns.
Doch, wann ist ein Mensch der Urheber? In der Regel ist es der Schöpfer eines Werkes, doch muß der Schöpfer erstmal nachweisen können, daß er der Urheber ist. Ein Erfinder kann nicht behaupten, daß er das und das erfunden hat, ohne ein Patent anzumelden. Schreibt einer ein selbstgemachtes Gedicht und setzt ein Copyright unter dem Gedicht, ist somit nicht das Urheberrecht gesichert. Anders als bei prominenten Künstler, die zugleich ihre Werke anmelden und sozusagen schützen, erst da wirkt das Urheberrecht am effektivsten, das gilt auch für Privatpersonen. Wenn ich ein Werk von einem Künstler veröffentliche, stimme ich automatisch das Urhebergesetz zu, und bin automatisch verpflichtet, das Copyright oder im schlimmsten Falle, wenn ich den Autor nicht kenne, einfach die Quelle angebe. Und selbst wenn ich nur ein Gesetz kopiere, muß ich hinweisen, welches Paragraph und welcher Absatz ich entnommen habe, aber nicht unbedingt, aus welchem Gesetzbuch ich es entnommen habe, weil der Urheber allen bekannt ist, nämlich der Staat, und der Schöpfer, der das schrieb, ist unbekannt.
Ein "Autor" bzw. Künstler kann also nicht unbedingt auf sein Urheberrecht pochen, wenn sein Werk nicht dementsprechend geschützt ist. Zudem steht ihm auch nicht das Recht zu, daß das Werk Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht besitzt. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, darf jedoch vererbt und sogar verkauft werden, und verlängert sich um weitere 70 Jahre nach dem Tod des Miturhebers.
Die Facetten des Urheberrechtes sind zahlreich, zu zahlreich um es beim Übersicht zu halten. Zu jedem Pro gibt es ein Kontra, weil das Gesetz ziemlich viele Lücken aufweist. Eigentlich ist man schon der Urheber eines Werkes, doch gilt dieses Recht tatsächlich vor dem Gesetz?
Schließlich kann man nur auf den Urheberrecht pochen, wenn man das Recht besitzt.
So, und nun her mit Euren Pro und Kontras!
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