Tipp vom: 17.9.2003 06:25
Urheberrecht - Neues Gesetz sichert Kopierschutz von CDs und DVDs
von Christoph Overkott
Redaktion: Eva Bahner
Es war vor allem der rege Austausch von Musik im Internet, der der Musikindustrie spürbare Umsatzeinbrüche beschert hat. Denn Internettauschbörsen wie Kazaa und Emule bieten die neuesten Musiktitel kostenlos am Händler vorbei - und am Urheber. Denn nicht immer sind Kopien von CDs, aber auch von DVDs, erlaubt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Harmonisierung des EU-Rechts das Urheberrecht überarbeitet.
Grundsätzlich dürfen CDs und DVDs nach wie vor kopiert werden. Das gilt nicht nur für die private Sicherheitskopie, sondern ebenfalls für die kostenlose Weitergabe an Freunde und Verwandte. Auch wenn man sich Scheiben geliehen hat, darf man davon prinzipiell eine Kopie ziehen. Außerdem bleibt das Umwandeln von Musikdateien ins MP3-Format weiterhin gestattet, um auf eine CD zehn Mal mehr Musik zu packen. Allerdings muss jetzt auch bei der Privatkopie ein technischer Kopierschutz respektiert werden, betont der Bonner Medienrechtsanwalt Boris Höller.
In der Vergangenheit konnte man mit bestimmten Programmen ja einen Kopierschutz umgehen. Ab jetzt heißt es allerdings: Aufgepasst! Solche Programme sind nämlich in der Europäischen Union verboten. Der Verkauf und der Download wird unter Strafe gestellt. Wer insbesondere im Internet Informationen verbreitet, wie man einen Kopierschutz umgehen kann oder woher man entsprechende Programme bekommt, haftet prinzipiell auf Unterlassung und Schadenersatz.
Zulässig ist weiterhin Software, die den technischen Kopierschutz nicht umgeht. Anders als das weit verbreitete Programm "CloneCD" wird daher "CloneDVD" nicht verboten, da es ohne Zusatzsoftware keine verschlüsselten DVDs kopieren kann. Auch Pinnacle InstantCopy zum Beispiel kann nur von ungeschützten CDs und DVDs Eins-zu-eins-Kopien herstellen. Das mit am weitesten verbreitete Brennprogramm Nero Burning ROM schließlich kann ebenso wenig einen Kopierschutz knacken wie das populäre Kopierprogramm "WinOnCD". Im Hinblick auf das Internet zielt das neue Gesetz insbesondere auf Musik- und Videoangebote:
Grundsätzlich legal bleiben weiterhin Internettauschbörsen. Allerdings wird man schon darauf achten müssen, was man dort anbietet. So bleibt es wohl unproblematisch Eigenproduktionen anzubieten. Definitiv verboten wird allerdings das Angebot von Dateien, an denen man selber kein Verwertungsrecht hat. Egal ist es dann übrigens auch, ob diese Datenträger einen Kopierschutz hatten oder nicht.
Während die Justiz und die Musikindustrie gegen das Herunterladen von Musiktiteln aus dem Internet derzeit nur selten vorgehen, werden Anbieter von kopierten CDs und DVDs aktiv ermittelt. Im Grunde kann im Internet jede Computeradresse, im Fachjargon IP genannt, festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt.
Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob von digitalen CDs oder DVDs analoge Mitschnitte gemacht werden dürfen. Dabei wird mit bestimmten Programmen die Ausgabe über die Soundkarte oder über den Videorekorder aufgezeichnet. Technisch funktioniert das so wie die Aufnahme von Radio oder Fernsehmitschnitten. Einige Urheberrechtler halten das Gesetz in diesem Punkt allerdings für lückenhaft und deshalb - in dubio pro reo - einen entsprechenden Mitschnitt für möglich. Andere Experten allerdings meinen, dass jedes Umgehen eines Kopierschutzes verboten sei.
Außer der Legalität der analogen Privatkopie sind auch weitere Aspekte des neuen Urheberrechtes nur vage formuliert. Daher ist zum Urheberrecht eine weitere Gesetzesvorlage geplant. Den so genannten Zweiten Korb will die Bundesregierung im Herbst behandeln.
quelle:
http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-verbrauchertip/1379.html:-MX01