Oh, hatte gar nicht mitbekommen, daß hier noch mehr Antworten kamen

Danke, Picasso, den Text kenn ich schon (und ich verabscheue ihn

) - er bringt zum Ausdruck, daß ich nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich bin. Mir geht es aber um die Verfolgbarkeit von Besuchern meiner Seite, sofern sie ungesetzliche Bemerkungen hinterlassen.
Sha, sofern mir bekannt ist, existiert ein Urteilsspruch (ich müsste erst wieder suchen gehen), der aussagt: wer ein Gästebuch einbindet, muß ein Auge auf den Inhalt haben und gesetzwidrige Einträge schnellstmöglich entfernen. Tut der Gästebuch-Betrieber dies nicht, kann er für die Äußerung zur Verantwortung gezogen werden.
Yoda - Text gefunden?

Wie ich oben schon sagte, will ich jetzt eigentlich auf die Speicherung der IP verzichten, sollte es allerdings ein entsprechendes Gesetz geben, dann werde ich die Speicherung eben doch vorsehen - obwohl ich die Verfolgbarkeit lieber den Providern überlassen würde.
Wie gesagt, ich selbst würde niemals auf die Idee kommen und jemanden anzeigen - aber es könnte ja ein Dritter auftauchen und es tun - für den Fall wüsste ich eben gern, ob ich die IP vorlegen können muss oder nicht.
Im Moment handle ich nach dem Spruch "in dubio pro meo" oder so *fg*