ChatKult FORUM · Next 1.0.10
Forenübersicht » [ Technik & Multimedia ] » IP-Speicherung

IP-Speicherung

Aloah -

ich bin dabei, meine private HP zu überarbeiten. Unter anderem werden Gäste dort Kommentare zu Texten und Gästebuchbeiträge schreiben können. Ich frage mich nun: bin ich verpflichtet, die IP des Besuchers zu speichern? Ich würde gern darauf verzichten und sollten mal rechtswidrige Dinge auftauchen oder persönliche Beleidigungen, dann blende ich sie eben aus. An einer Verfolgung wäre ich nicht interessiert.
Wie ist es aber nun, wenn vielleicht ein Besucher sich an einem Beitrag stört und Schritte einleitet - muß ich dann die IP-Adresse vorlegen können?
Ist die Frage dumm? Oder weiß es einfach niemand? :-p
Hab`ich anderorts gerade zufällig entdeckt, aber beantwortet Deine Frage auch nicht.Selbst weiß ich es nicht.

http://www.heise.de/newsticker/data/hod-21.01.03-000/
http://www.stop1984.org/index2.php?text=hello_comment_20030101.txt
Jo, die Siten kenn ich und die helfen tatsächlich nicht :-p
Hachje, ich such und such und finde einfach nichts. Ich weiß, daß ich für Äußerungen dritter haftbar gemacht werden kann, muß rechtswidrige Einträge also entfernen. Das bedeutet ja aber nicht zwangsläufig, daß ich diese Person dann auch identifizierbar machen muss ... ich lass die IP-Speicherung jetzt erst einmal weg.
schon bei juramail versucht ?

...
Hi,

Mach es dir doch ganz einfach nimm abstand von Äußerungen dritter und sag das du nicht dafür Verantwortlicht bist.
Da gibtz son Gesetzes Auszug hmm hab ich noch wo liegen und hmm also bei Rechtsextremen Äußerungen oder ähnlichem in Richtung Gesetzes Feindlich, die IP muß verfolgbar sein, da hier verstärkt nach solchen verstößen gefahndet wird (Deutschland). In Amerika sieht das da anders aus, well big shit great areas :-grins

Hmm den Text such ich dir mal raus.

3 Finger schwingt...

YOda
Ich hab mich ziemlich ausführlich mit Medienrecht und auch mit Onlinerecht beschäftigt, auf eine Pflicht zur Speicherung der IP bin ich aber noch nicht gestoßen. Selbst wenn wirklich strafbare Äußerungen fallen, kannst du nur unter ziemlich unwahrscheinlichen Umständen dafür verantwortlich gemacht werden.

"Eine Verantwortung des Betreibers für fremde Inhalte auf der Homepage scheidet gemäß § 5 Absatz 3 TDG dann aus, wenn er lediglich den Zugang zur Site bietet; mithin der Betreiber lediglich die Nutzung der Homepage vermittelt."

Das dürfte bei deinem GB der Fall sein. Ich denke, es liegt schon in der Natur eines Gästebuchs, dass es sich dabei nicht um deine eigenen Inhalte handelt, denn nur für die bist du verantwortlich, aber wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du in einem kurzen Satz darauf hinweisen, dass im GB Äußerungen Dritter vorliegen.

Quelle: http://www.digi-info.de/recht/urteile/di_recht_urteil52.html


Gruß Sha
Zitat:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen.

Zitatende.

:-1053

Einfach einfügen und fertig
Oh, hatte gar nicht mitbekommen, daß hier noch mehr Antworten kamen ;-)

Danke, Picasso, den Text kenn ich schon (und ich verabscheue ihn ;-)) - er bringt zum Ausdruck, daß ich nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich bin. Mir geht es aber um die Verfolgbarkeit von Besuchern meiner Seite, sofern sie ungesetzliche Bemerkungen hinterlassen.

Sha, sofern mir bekannt ist, existiert ein Urteilsspruch (ich müsste erst wieder suchen gehen), der aussagt: wer ein Gästebuch einbindet, muß ein Auge auf den Inhalt haben und gesetzwidrige Einträge schnellstmöglich entfernen. Tut der Gästebuch-Betrieber dies nicht, kann er für die Äußerung zur Verantwortung gezogen werden.

Yoda - Text gefunden? ;-) Wie ich oben schon sagte, will ich jetzt eigentlich auf die Speicherung der IP verzichten, sollte es allerdings ein entsprechendes Gesetz geben, dann werde ich die Speicherung eben doch vorsehen - obwohl ich die Verfolgbarkeit lieber den Providern überlassen würde.
Wie gesagt, ich selbst würde niemals auf die Idee kommen und jemanden anzeigen - aber es könnte ja ein Dritter auftauchen und es tun - für den Fall wüsste ich eben gern, ob ich die IP vorlegen können muss oder nicht.
Im Moment handle ich nach dem Spruch "in dubio pro meo" oder so *fg*
Hi Abalone,

in Anbetracht der Tatsache das in Deutschland immer skurrilere Prozesse geführt werden möchte ich Dir eine Speicherung der User Deines Gästebuches ans Herz legen.

Meines Wissens gibt es kein Gesetz das Dir eine entsprechende Erfassung von Daten zwingend vorschreibt, allerdings habe ich was läuten hören das man im schlimmsten Falle wegen Verschleierung dran ist. (Quelle: Rechtsabteilung der KKFnet AG)

GReeTiNX,


CoDeD
*seufz* Ok hard, danke - dann werde ich es eben tun :-/