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Alibi?

Mal angenommen:
Jemand in Eurer Nähe, oder von Eurem Bekanntenkreis bzw. in der Verwandtschaft wird ermordet aufgefunden (ja, ich weiß, ein Mord ist schrecklich, aber das ist ja nur mal ein Beispiel) und die Polizei steht vor Eurer Haustür. Gut möglich, daß die Beamten Euch nach dem Alibi fragt; und Ihr wart in der Tatzeit vor dem Rechner und habt gechattet (alleine in der Wohnung). Könnt Ihr Euch denn vorstellen, ob das Alibi wert sein könnte, oder nicht? Die Polizei würde mit Sicherheit dieses Alibi wertlos befinden, ganz klar; oder? Aber rein theoretisch ist das doch ein Alibi?!
Meine Frage an Euch: Für wieviel Wert würdet Ihr das einzige theoretische Alibi geben? Ja, wäre es in Eurem Augen ein Alibi?
Kurios, in welchen Gedanken man manchmal kommen könnte.
:-103
Stell ich mir etwas schwierig vor, aber in deinem konkreten Fall müsste es wohl möglich sein. Erstens gibt es hier genug Leute, die dich mit Realnamen etc. kennen, also bezeugen können, dass du froggy bist, zweitens dürfte sich wohl auch irgendwie nachweisen lassen, dass du zum fraglichen Zeitpunkt im Chat warst. Wenn du allerdings deinen Bekannten wirklich heimtückisch ermorden wolltest, hättest du auch einen Komplizen mit deinem PW ausgestattet zum fraglichen Zeitpunkt chatten lassen können. Das ganze würde wohl auf einen ziemlich schwierigen Indizienprozess hinauslaufen, weil das Alibi nicht zu 100%25 wasserdicht ist - es sei denn, die Nachbarin stand am Fenster und hat dich beobachtet. ;-)

Sha
Japp, Shalee.
Gehen wir mal davon aus, es hatte mich niemand gesehen; auch nicht die gierige Nachbarin von mir, die vielleicht normalerweise jede Minute spannt. ;o) Also ich hätte ein Motiv zum Mord, und bin sozusagen tatverdächtig, aber ich war in dem besagten Zeitpunkt gar nicht am Tatort, sondern hier vorm Rechner. Das kann schon richtig zu einem schwierigem Prozeß kommen, das kann sich wohl jeder vorstellen. Wäre die Lage aussichtslos, oder legt man Wert auf solche Zeugen? Irgendwie gilt ja ein Alibi schon, wenn in der Zeit mit einem Bekannten telefoniert wurde.
:-103
ich glaube beim Prozess kommt es dann auf den Richter an, wenn er sich mit Technick auseinander setzt könnte er dieses vielleicht anerkennen wenn er noch mit Rauchzeichen telefoniert und den Briefverkehr bevorzugt wiederrum nicht ;-)
Ist halt immer so ne Sache, aber ich würde schon sagen wie es Ceci auch sagte, Dich kennen genug wissen das du froggy bist und real MArco heißt (nachnamen schreib ich hie rnet nieder) Somit könnte ich mir vorstellen das sie es als ein TEIL Alibi vielleicht anerkennen da erstmal festgestellt werden muß ob du auch wirklich am Rechner saßt und kein anderer !

Gruß Chris

:-101
eigentlich ists ja schon ein alibi, man kann ja die anwesenheit nachweisen. im internet sind allerdings so viele manipulationen möglich, glaube kaum dass es akzeptiert werden würde.
ich kann ja morgen mal meine chefs fragen... gg

sehr interessante frage übrigens! :-)

http://www.froggyland.de/images/ladybitch.gif
no reason to live but I like it that way!
Also erst mal will ich sagen, dass dieses Thema wirklich sehr interessant ist und ich muss sagen, dass dies auch sehr wichtig sein kann.
Also ich kann von mir aus sagen, dass ich mit solchen Sachen durchaus Kontakt habe und auch damit zu tun habe. Also ich meine dies jetzt, weil ich bei Gericht arbeite und nicht privat. Ich hatte solche Fälle auch schon mal in den Akten und es ist erstaunlich was man da so alles drüber lesen kann. Also auf das Alibi zurüück zu kommen. Dies gilt durchaus auch als gültiges Alibi. Aber da gibt es allerdings ein weiteres problem. MAn kann ohne Probleme nachweisen, dass man zu der begagenen Tat online war und im Chat war. Aber wie will man beweisen das man selber im Chat war und niemand anders? Solange du nicht beweisen kannst, dass du es selber warst der im Chat war oder online war, dann bringt es dir auch nicht, dass du nachweisen, oder das man nachweisen kann, das du im Chat warst. Es hätte ja sonst jemand da sein könen um dich zu decken und du warst in wirklichkeit bei dem Mord. Also kannst du es beweisen ist es ein Alibi, wenn nicht, dann kann man das vergessen.

Euer Nono
Hi,

danke für die rege Anteilnahme in dem Thread.

Predator: Soweit wollte ich nun wirklich nicht gehen mit dem Richter. Mir kommt es besonders drauf an, wie die Polizei mit "der andere bzw. ungewöhnliche Art" des Alibis umgeht.

nanina: Sicher sind Manipulationen im Internet möglich, aber auch in anderen Bereichen.

LadyBitch: Mach das mal. ;o)

nonochen. Sicher kann man es als gültiges Alibi gelten, und zum Verdeckung einer Tat durch einem beteiligten "Unbekannten" im bekannten Nick. Hm nu, ich seh das so: die mitwissende Person kann eigentlich auch mir so ein Alibi geben, wenn das so der Fall wäre. Letzteres gilt schon mal als fast (aber auch nur fast!) wasserdichter als die Behauptung mit dem Chat. Außerdem muß die Polizei überprüfen können, daß das Alibi falsch ist oder u.U. der Wahrheit nicht ganz entspricht, ja sogar beweisen zu müssen, daß der "Täter" kein Alibi hat, wenn die Beweislage es erfordert.
Und gerade da kann sich die Polizei damit schwermachen, hmja, ich stelle es mir schon fast unmöglich vor, wenn ich Beamter wäre. Mittlerweise gilt das Telefonalibi schon dann gar nicht, wenn man das Handy benutzt hat; es sei denn das Tatort hat den "totalen" Funkloch.

Kurios.
:-103