Eine Bekannte von mir sprach mich vor ca. 14 Tagen an.
Sie hatte in einem Buchverlag ein "Backbuch für Kinder" gekauft.
Schon beim ersten Rezept verschlug es ihr die Sprache. Darin wurde untere anderem als Zusatz "ein Fingerhut Schnaps" verlangt.
Dies zog sich so über das ganze Buch hinweg.
Nachdem ich in dem Verlag angerufen hatte, meinte eine "freundliche Frau" lapidar: "Das gehört eben als Geschmack dazu." Auf meine Frage, ob ich denn das Geld zurückbekommen würde, meinte Sie nur: "Das Buch hätten Sie sich doch auch vorher angucken können". "Aha, und wie soll ich das machen, wenn das Buch eingeschweißt ist?" "Ähm", sonst kam nichts mehr und Sie legte auf.
Nach einigen Telefonaten von mir (ich kann ganz schön nervig sein), wurde mir versprochen, dass ich das Geld für dieses Buch zurückbekomme, wenn ich es zu der Firma einschicken würde. (Heute bekam ich es auch).
Desweiteren wollte ich noch, das die Firma dieses "Kinderbuch" nicht mehr als "Kinderbuch" herausbringt. Dies wurde mir aber "grundsätzlich" verweigert. Auf Anfrage warum, bekam ich keine Antwort.
Kann ich dagegen etwas tun?
ReneeW
Thema
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