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Was tun.... ?

Hi (zum 2.)!

Eines meiner beiden Onlinetickets wurde von meinem Freund für mich bei Ebay ersteigert. Zu dem Ticket sollte es das aktuelle Album des Künstlers geben. Zuzügliche Versandkosten von €5,50.

Nach knapp 14 Tagen bekam mein Freund Post. Porto: €1,44 Inhalt des Umschlags: Ticket und eine gebrannte CD (lose im Umschlag ohne Hülle)! :-0

Das ist doch nicht legal, oder?
Selbst wenn er sich mit der Behauptung schützt, dass er für%27s Downloaden selber bezahlt hat, darf er diese Musik doch nicht weiter verkaufen, oder?

Was kann man dagegen tun?

Gruß,
Carina
Hallo Carina (zum 2. ;-))!

natürlich darf die Person das nicht. Der Weiterverkauf von Sicherheitskopien oder Raubkopien ist nicht gestattet. Vor allen Dingen über solche Plattformen wie ebay gibt es massenhaft unseriöse Händler, denen nicht klar ist, dass sie mit solch einer Dummheit massig Ärger bekommen können.

Mein Vorschlag wäre: Auf jeden Fall überprüfen lassen, ob die Tickets tatsächlich echt sind. Dafür beim Veranstalter anrufen und mit ihm die Verifizierung durchgehen. Er kann dir sagen ob die Tickets echt sind. Sag einfach du hast sie bei ebay gekauft und möchtest sichergehen das alles ok ist.

Und ob du nun mit der CD was unternimmst musstdu alleine entscheiden. Du kannst natürlich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ich würde das tun aber du musst dir das überlegen. Es gibt Gesetze und wer so dumm ist, sie mit einer solchen dreisten Art und Weise zu überschreiten, muß für seine Dummheit bestraft werden.

Just my 2 cents...
Ach übrigens - habe gerade für dich etwas bei ebay gestöbert. Unter diesem http://pages.ebay.de/help/confidence/programs-vero.html und unter http://pages.ebay.de/help/confidence/programs-vero.html steht einiges zum Thema "Repliken und Fälschungen" - da heißt es unter anderem:

Wie melde ich Artikel, wenn ich nicht der Inhaber eines Schutzrechts bin?

Wenn Sie kein Rechteinhaber sind, können Sie nicht am VeRI-Programm teilnehmen. Wenn Sie vermuten, dass ein bestimmtes Verkaufsangebot eine Rechtsverletzung darstellt, schreiben Sie bitte einen kurzen Hinweis an den Kundenservice. Wir begrüßen Informationen dieser Art, müssen jedoch darauf hinweisen, dass unsere Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Mitteilungen nicht von den Inhabern der jeweiligen Rechte oder deren legitimierten Vertretern bei uns eingehen.


Also kannst du auch auf jeden Fall ebay informieren :-)
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Hallo Zusammen!

Ich würde sogar sagen, das man die Handelsplattformen informieren muss. Wer es nicht tut, unterstützt die kriminellen Machenschaften und akzeptiert, weiterhin Diebesgut zum Kauf angeboten zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Picasso
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Comment: Die Service CDs - http://www.servicecd.de/html/pgp.html

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Danke ersteinmal.
Jetzt müssen wir erstmal herausbekommen, wer eigentlich der Veranstalter ist und dann können wir das auch abklären. Anzeigen will mein Freund den Typen wohl nicht (:-motz), aber ne Mail an Ebay wirds auf jeden Fall geben. Notfalls schreib ich die selber :-p