ChatKult FORUM · Next 1.0.7
Forenübersicht » [ Kontrovers ] » Todesstrafe - wie steht ihr dazu?

Todesstrafe - wie steht ihr dazu?

Da ja momentan recht viel Wirbel darum gemacht wird, dass "Arni" zwei Menschen nicht begnadigt hat und genau diese Menschen einmal ein alter, kranker Mann war und der andere ein zum Friedensnobelpreisvorgeschlagener, stürtzen die Medien sich natürlich sofort darauf.

Es gibt doch erstaunlicherweise immer wieder viele Menschen, die in bestimmten Situationen die Todesstrafe für angemeßen halten. Andere sprechen den USA hingegen den Rechtsstaat ab. Wie steht ihr dazu?

Seid ihr dagegen? Ist es gut, wie es in Deutschland läuft? Oder hat die USA dort doch das bessere Strafgesetz? Oder seit ihr zwar für die Todesstrafe, aber anders, als wie sie in den USA praktiziert wird?
Sehe der Todesstrafe mit gemischten Gefühlen entgegen.

Wer die Todesstrafe erhält und wer nicht, muss gut durchdacht sein. Es gibt ja einige Entscheidungen, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt haben. Diese Entscheidung zu treffen, ist sicher eine schwierge Sache.

Ich sehe die Sache so, dass es einige Schwerverbrecher verdient haben, die Todesstrafe zu erhalten. Vor allem in Fällen der Kindervergewaltigung und -tötung bin ich nicht abgeneigt. Vor allem, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt. Denn ein Kind zu verlieren, was nicht mal die kleinste Chance gegen die Täter hat, ist wohl das schlimmste überhaupt. In den Fällen bin ich mit dem deutschen Rechtssystem absolut nicht zufrieden. Hier bekommen solche Täter (mal grob gesprochen) ein paar auf die Finger und die Worte: "Das machst Du aber nie wieder. Ja?" Zu milde Strafen.

Bei Tätern, die ihre Handlungen (in schwerwiegenden Fällen) immer und immer wieder wiederholen, sollte über die Todesstrafe nachgedacht werden. Schwerwiegende Fälle sind für mich alle, in denen Opfer Leben lassen oder Opfer bis an ihr Lebensende mit den Folgen (ob nun körperlich oder seelisch) einer Tat leben müssen bzw. ihr Leben nur noch ein dahinvegetieren ist.

Bei "kleineren" Verbrechen wie Ladendiebstahl ist keine Todesstrafe angebracht.

Jeder hat eine zweite Chance verdient, viele Täter können sich verändern und nach ihrer Strafe ein normales Leben führen. Deswegen sollte die Todesstrafe keine ständige Lösung sein. Vorher sollten verschiedene andere Lösungen ihre Anwendung finden. Wie Therapien, Gefängnisstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Auch halte ich Gegenüberstellungen mit den Angehörigen der Opfer oder ihnen selbst für sinnvoll. Einfach damit man den Menschen begegnet, deren Leben man zerstört hat. Diese Art von Schocktherapie kann für beide Seiten hilfreich sein. Zur Verarbeitung auf Seiten der Opfer und auch für die Täter, die sehen, was sie getan haben. Ich glaube, dass sowas bei Ersttätern gut funktionieren kann.

Die Todesstrafe sollte die äußerste Lösung sein. Denn einen Menschen zu töten, der Menschenleben auf dem Gewissen hat, holt die Opfer nicht zurück. Die Tatsache, dass der Mörder für immer mit seiner Tat und dem Gewissen leben muss, kann oft eine bessere Strafe sein. Nur bei unbelehrbaren Fällen und in den oben beschriebenen Verbrechen an Kindern würde ich eine solche Strafe in Betracht ziehen.

Gruß
Franzi
Bin klar dafür! Im Falle von Kindsmord, Kindsvergewaltigungen, und für Kannibalisten sollte die Todesstrafe auch zur Debatte stehen.
Todesstrafe ist keine Lösung!Wir sind zwar dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft in Sicherheit leben kann, aber es ist nicht unser Recht zu rächen!
Auge um Auge, Zahn um Zahn heißt es zwar in der Bibel... aber dazu sind wir einfach viel zu clever und gottesehrfürchtig bzw. sollten es sein!
Niemand hat über Leben und Tod eines anderen zu entscheiden, egal unter welchen Umständen.

Zudem sollten einen die Fakten, dass

- eine 30-jährige Haft unter Umständen günstiger sein kann, als eine einzige Exekution
- immer noch mehr Schwarze als Weiße getötet werden, wobei auch Vergewaltigungen bei Weißen seltener mit den Tod bestraft werden, als bei Schwarzen
- es schon unschuldige Todesfälle gab
- die Kriminalitätsrate in den USA nicht geringer ist als in Canada, wo es keine Todesstrafe gibt- ja Amerika sogar das "westliche Land" ist, in welchem die Kriminalitätsrate am höchsten ist
- es keinen humanen Tod gibt, weil die Wörter sich generell widersprechen
- auch die Angehörigen des exekutierten Täters in starker Mitleidenschaft gezogen werden, grundsätzlich selbst Opfer sind und einen schweren Verlust zu verarbeiten haben

genug sein, um die ganze Sache von grundauf zu überdenken und angewiedert den Kopf zu schütteln!

Menschen die Kinder töten und vergewaltigen, die sind nicht dumm oder böse, sondern schlichtweg krank und gestört.
Die gehören weggesperrt und zwar in die Geschlossene!

Ich bin dafür, dass es lebenslange Strafen gibt, bei denen lebenslang dann auch lebenslang und nicht 25 Jahre bedeutet.
Alles andere kann ich persönlich schlichtweg nicht vertreten.

Es gibt viele Sachen, die uns verständnisslos machen, uns in tiefster Trauer und dannach in den größten Hass stürzen.
Diese Dinge zu beseitigen scheint uns am einfachsten- aber ist es wirklich richtig?

Allein wenn man sich diese dumme Argumentation des amerikanischen Staates anschaut! Als Abschreckung sollte es dienen! Ja, natürlich! Aber diejenigen, die im Affekt handeln, haben keine Zeit um sich von irgendetwas abschrecken zu lassen oder alles nochmal zu überdenken. Und alle anderen werden es dementsprechend so planen, dass sie davon ausgehen niemals erwischt zu werden.
Von daher ist das Argument auch entkräftet.

Wenn mich jemand spontan auf der Straße fragen würde, kann ich nur eines sagen:
Wir haben kein Recht!
Und das erklärt meiner Meinung nach alles.
mini_mel schrieb:
Bin klar dafür! Im Falle von Kindsmord, Kindsvergewaltigungen, und für Kannibalisten sollte die Todesstrafe auch zur Debatte stehen.
Kannibalisten- da fällt mir gerade ein- unser Deutscher Kannibalist.
Gäbe es bei uns die Todesstrafe, dann wäre er ein Kandidat.
Verstehen kann ich es nicht, denn dieser Mann kann nicht für mehr bestraft werden, als für Sterbenshilfe.
Es ist eindeutig bewiesen, dass seine Mahlzeit gewollt hat, dass er getötet und verspeist wird.
Was also kann man ihn großartig vorwerfen.
Natürlich ist das zutiefst obszön und inhuman.
Wir können das nicht nachvollziehen und ekeln uns- ja, haben Angst, dass es solche Menschen gibt.
Aber ist das Legitimation genug diesen Menschen zu töten?
Um es vorweg zunehmen: Natürlich bin ich als liberal-denkender Mensch mit vorlieben für Bürger- und Menschenrechte gegen jegliche Form der Todesstrafe und/oder Folter.

Generell gilt für mich: Der Befürworter der Todesstrafe muss eindeutig Argumente dafür finden, warum sie durchgeführt werden soll, nicht andersrum. Dies liegt in unserem Grundgesetz, sowohl juristisch als auch moralisch betrachtet. Man darf einen anderen Menschen nicht töten, ohne Ausnahme. Was hier verlangt wird, ist ein Zugeständnis an den Staat, bei dieser Reglung eine Ausnahme zu nutzen, diese Ausnahme muss man festlegen, das hat nichts mit allgemeiner Meinung zu tun.

Wenn man den Sinn einer Strafe definiert wird man in keinem Punkt eine vernünftige Argumentation für die Todesstrafe finden: Besserung der Verurteilten/Resozialisierung, Abschreckung, Schutz der Gesellschaft - Resozialisierung fällt aus naheliegenden Gründen natürlich sowieso weg. Abschreckung findet auch in keinsterweise statt, denn jemand der bereit zu einem Mord ist, wird diesen begehen/versuchen, ob lebenslange Haft oder Todesstrafe. Desweiteren gibt es keine Statistik die sich FÜR die Todesstrafe ausspricht, aus Rache oder emotionalen Gründen wird es sich niemand überlegen, geschweige denn überhaupt über die Strafe nachdenken. Die Gesellschaft kann auch anders als durch die Todesstrafe geschützt werden, desweiteren gehört auch jeder Schuldige immernoch zur Gesellschaft selber.

Ein weiterer wichtiger Grund: Menschenrechte, besonders das Recht auf Leben hat keinerlei Verfallsdatum und keinerlei Einschränkungen oder Bedinungen. Es kann niemanden abgesprochen werden und bezieht sich immer auf ALLE Menschen einer Gesellschaft, ob Täter, Opfer oder Unbeteiligte.

Unabhängig von dieser Diskussion:

Für michelle - es gibt in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe, eine 25jährige Strafe existiert in keinster Form. Die maximale Dauer einer zeitbezogenen Freiheitsstrafe liegt bei 15 Jahren, alles darüber gibt es nicht. Lebenslang bedeutet auch in Deutschland wirklich -ein Leben lang-. Allerdings gibt es die Möglichkeit nach frühestens 15 Jahren freigelassen zu werden, wenn die Gefahr eines Rückschlages und die psychische Gesundheit und gute Führung vorhanden sind, denn es gibt für jeden Menschen das Recht seine Freiheit zurückzugewinnen.

Auch sollte man nicht denken, dass es alles so "locker" wäre, wie man es überall hört. 15 Jahre Gefängnis ist wirklich hart, mal die Zeit danach völlig weggelassen. Vieles ist nicht so einfach wie es für uns aussenstehende den Anschein hat, wer das Strafgesetz kennt, einige Fälle wirklich betrachtet hat und sich mit der Materie auseinander setzt, weiß eventuell, was ich damit meine. Meiner Ansicht nach, sind unsere Gefängnisstrafen sogar zu lang, ich persönlich wäre für kürze Gefängnisstrafen, dafür für sinnvollere, längere Sozialarbeiten/taten.

Zurück zur "Diskussion":

Ich finde es eher erschreckend, dass es so viele Menschen gibt, die kein Problem damit haben die Entscheidung über Leben und Tod einigen wenigen ihnen unbekannten Menschen in die Hand zu legen und somit die Entscheidung über einen Totschlag/Mord mitzutragen.. noch erschreckender ist, dass bestimmt 80%25 davon keinerlei Ahnung von Gesetzen und Rechten haben, teilweise noch in der Schule sind und noch nie jemanden sterben gesehen haben..
Die Todesstrafe ist kompletter Unsinn und logisch betrachtet vom Ergebnis her gar keine "Strafe" im eigentlichen Sinn. Das einzig abschreckende daran kann für einen klar denkenden Menschen nur die Zeit zwischen Urteil und Vollstreckung sein. Es ist doch weitaus schlimmer, sein Leben mit so einer Bürde verbringen zu müssen - möglicherweise noch ewig oder sehr lange eingesperrt - als einfach zu sterben. Ich persönlich wäre lieber tot als für immer im Käfig - Zed hat ja durch seine Kommentare bzgl. Haftdauer und -wirkung schon einiges geschrieben, dem ich beipflichte.
Die einzigen, die durch die Todesstrafe wirklich bestraft werden, sind die Angehörigen des hingerichteten Täters, die i.d.R. für das Ableben ihres Kindes genau so wenig können wie die Eltern für das des Opfers - der Kreis der Leidenden erweitert sich also quasi sinnlos nochmal durch die Vollstreckung. Das Argument, dass das Leid der Opferangehörigen durch die Todesstrafe gelindert wird, vermag nicht zu überzeugen; erstens leidet der Täter nur durch Sühne und nicht durch Tod, zweitens kann diese Befriedigung durch Rache nicht das Leid der Täterangehörigen rechtfertigen.

Für die abstrakte Strafendiskussion folgendes: die Strafen dienen der Vergeltung (Schuldausgleich), der Spezial- und der Generalprävention (also Vorbeugung durch Abschreckung). Die Todesstrafe kann m.E. keinem der Strafzwecke Rechnung tragen.
Als Schuldausgleich erscheint sie nicht geeignet: im Moment des Tötungsaktes wird sich der besonnene Täter mit seinem eigenen Leben abgefunden haben, da er sich über das Strafmaß im Klaren ist. Geht man von einer "Auge um Auge"-Betrafung aus, geht die Todesstrafe bei Opferzahlen über der 1 fehl, denn der Täter hat nur ein Leben, das ihm genommen werden kann. Ein theoretischer "Ausgleich" kann also nur vorgenommen werden, wenn es nur ein Opfer gibt, das erscheint aber paradox - denn der Todesstrafe sollte Relevanz gerade bei besonders Verwerflichen Taten beikommen, also auch Massenmorden etc. Nach teleologischer Auslegung der Vergeltungstheorie erscheint die Bestrafung also teilweise als zu mild.
Die Spezialprävention muss nicht weiter erleutert werden: ist der Tätet tot, ist weiteren durch ihn begangenen Straftaten vorgebeugt. Dass dies aber keine wünschenswerte Maßnahme ist, ergibt sich bereits aus der grammatischen Auslegung, insbesondere der "Prävention".
Generalpräventiv mag die Todesstrafe jene beeinflussen, die Angst vor der Todeszelle haben - das wird aber - s.o. - die meisten weiter denkenden Täter nicht sonderlich motivieren, denn sie scheuen eher die lebenslange Freiheitsstrafe als den sanften Tod. (Die mittelbare Verhängung beider Strafen übrigens - also langer Haft- und der Todesstrafe - die ja wegen des ewigen Wartens der Häftlinge in der Todeszelle fast regelmäßig verhängt wird, mutet pervers und sinnlos an. Schließlich werden dadurch [siehe Nobelpreisanwärter] zumeist resozialisierte Menschen nach quasi lebenslanger Haft in den Tod geschickt.)

Fazit: kontraproduktiv.


Zum Kannibalen noch kurz, wen%27s interessiert: das Problem war natürlich, dass auf den ersten Blick mehrere Tatbestände mit dem selben geschützten Rechtsgut gleichzeitig verwirklicht wurden. Da steht ein Mord aus niedrigen Beweggünden neben einer Tötung auf Verlangen. Aus dem Bauch heraus hätte ich mangels besonderer Verwerflichkeit des Tuns (kann man in der Einwilligung des Opfers sehen) die Tötung auf Verlangen als einschlägig befunden. Der BGH musste das natürlich anders sehen: Mord; Tötung auf Verlangen scheidet aus, weil das Opfer nur in die Tötung eingewilligt hat und sie nicht i.e.S. "verlangt" hat. Das widerspricht dem gesunden Rechtsempfinden, ist aber deutsche Strafrechtspraxis. Man kann über sein Leben nicht in vollem Maße selbst entscheiden - das grenzt aber schon an die Sterbehilfediskussion.

:-winke
Zed schrieb:
15 Jahre Gefängnis ist wirklich hart, mal die Zeit danach völlig weggelassen. Vieles ist nicht so einfach wie es für uns aussenstehende den Anschein hat, wer das Strafgesetz kennt, einige Fälle wirklich betrachtet hat und sich mit der Materie auseinander setzt, weiß eventuell, was ich damit meine. Meiner Ansicht nach, sind unsere Gefängnisstrafen sogar zu lang, ich persönlich wäre für kürze Gefängnisstrafen, dafür für sinnvollere, längere Sozialarbeiten/taten.
Gewisse Gefägnisstrafen können niemals zu lang sein- z.B. für Wiederholungstäter.
Eine zweite Chance verdient unter Umständen jeder, aber dannach würde bewiesen werden, dass wahre Reue nicht stattgefunden hat.

Genauso wie Kinderschänder- ob diese Menschen nun schuldbewusst sind oder nicht...die Tatsache,dass sich jemand an Kindern vergreift ist nichts, was man sich logisch erklären kann.Ganz eindeutig müssen solche Menschen gestört sein. Diese wieder auf freien Fuß zu lassen ist Dummheit ohne Grenzen.

Außerdem- 15 Jahre für Mord, egal wie lange es einen erscheint: es ist niemals zuviel Strafe für die Tatsache, dass einem anderen Menschen mutwillig das Leben genommen worden ist.
Wo würden wir denn hinkommen, wenn diese Leute nur 5 Jahre einbüßen würden?
In welchem Verhältnis steht das denn zu den Strafen für Drogendealern, Dieben- ja auch Raubkopierern?
Dann müssten die anderen Strafen auch entsprechend verringert werden und das Rechtssystem kann nicht mehr so funktionieren wie bisher!
http://de.news.yahoo.com/17012006/286/lebenslaenglich-moerder-neunjaehrigen-peter.html

für so einen "menschen" kann es nur die Todesstrafe geben :-grummel
Die Umfrage macht den Eindruck,
als ob nur die Befürworter eine Begründung liefern müssen.

:-klugscheiß
Nur mal so als kleine logische (und das von mir....*seufz) Anmerkung: Mord=Straftat
Führen wir nun also die Todesstrafe ein, ergibt sich daraus eine kleine, aber feine logische Zwickmühle, denn Mord im allgemeinen heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass ein Mensch gewaltsam umgebracht wird. Dazu hat keiner das Recht; zumindest scheint das der aktuelle Standpunkt zu sein.
Verurteilen wir nun also einen Verbrecher zu Tode, dann nehmen wir ihm gewaltsam das Leben, sprich: wir ermorden ihn. Hört sich krass an, ist auch so. Wir werden somit genauso zu Mördern und was macht uns dann noch besser als die Verbrecher, die wir verurteilen? Genau: Nichts. Das ist kompletter Schwachsinn, um es mal deutlich zu sagen.

Natürlich müssen Verbrecher bestraft werden, aber da halte ich lebenslänglich (also ich meine das nicht im Sinne des dt. Rechts sondern im wortwörtlichen Sinn) für wesentlich effektiver, als diejenigen mal kurz über den Jordan zu schicken. Das ist zack - vorbei, oder nicht?

Man sieht ja auch, was in den USA für Mist in Sachen Rechtssprechung gemacht wird. Es gibt genug, die unschuldig getötet wurden, die niemals das Verbrechen begangen hatten, für das sie zum Tode verurteilt wurden.

Die Todesstrafe ist überholt; man sollte meinen, dass die Menschheit inzwischen über dieses Urzeitdenken hinaus ist. Man sollte es meinen.
Ist auch so WSK.

Der Befürworter der Todesstrafe muss eindeutig Argumente dafür finden, warum sie durchgeführt werden soll, nicht andersrum. Dies liegt in unserem Grundgesetz, sowohl juristisch als auch moralisch betrachtet. Man darf einen anderen Menschen nicht töten, ohne Ausnahme. Was hier verlangt wird, ist ein Zugeständnis an den Staat, bei dieser Reglung eine Ausnahme zu nutzen, diese Ausnahme muss man festlegen, das hat nichts mit allgemeiner Meinung zu tun.
Dann muss auch nicht darüber gesprochen oder gar diskutiert werden,
wenn nur Argumente gegen die Todesstrafe zulässig sind.
Der zitierte Text stammt natürlich von einem Gegner der Todesstrafe,
daher eignet er sich auch nicht besonders, an ihm die Notwendigkeit der Gegenargumente festzumachen.
Zu den geforderten Für-Argumenten sollte man auch konkrete Gegenargumente fordern dürfen. "Das ist falsch" ist kein richtiges Argument.
Man darf einen anderen Menschen nicht töten, ohne Ausnahme. Klingt toll und logisch.
Aber hat denn jemand das moralische Recht dazu, jemanden für 20 lange Jahre einsperren zu lassen,
nur weil er ein tolles Jurastudium abgeschlossen hat und was man sonst noch so zum Richter spielen braucht? Auch kann ich mir nur schwer vorstellen,
dass Jemand das Recht hat, so einschneidend und ebenfalls (im Bezug zu Todesstrafe) unwiederbringlich über ein anderes Leben zu entscheiden.
Das muss nicht toll sein, das muss nicht logisch sein. Das ist einfach so.

Mich brauch übrigens niemand davon zu überzeugen,
gegen die Todesstrafe zu sein. Ich bin es nämlich schon.
Mir ging es nur um die Unvorhergenommenheit einer ehrlichen Diskussion.
WortSpielKind schrieb:
Man darf einen anderen Menschen nicht töten, ohne Ausnahme. Klingt toll und logisch.
Aber hat denn jemand das moralische Recht dazu, jemanden für 20 lange Jahre einsperren zu lassen
Ganz genau das drängte sich mir nach Cats Antwort auch auf. Die staatliche Ermächtigung kann kein Gegenargument sein, denn sonst gäbe es keinerlei Rechtsgrund für jegliche Form von Bestrafung. Schließlich liegt in jeder Anordnung zur Haft eine Nötigung, eine Freiheitsberaubung etc. Ein Richter erfüllt mit der Urteilsverkündung meistens Straftatbestände, das ist aber wegen der prozessualen Legitimation gerechtfertigt, die Strafbarkeit des Richters entfällt somit. Und nicht anders wäre (und war) das bei der Verhängung und Durchführung der Todesstrafe.

Cats Definition von Mord war davon abgesehen auch nicht gerade das Gelbe vom Ei. :-p