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Gericht untersagt Verfall von Handy-Guthaben

Es wurde auch mal Zeit:
Handynutzern mit Prepaid-Verträgen könnte eine für sie positive Änderung ins Haus stehen: Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin hat das Landgericht München I einem Mobilfunknetzbetreiber Vertragsklauseln untersagt, die einen Guthabenverfall beinhalten.

golem.de


Weitere Informationen hierzu: http://www.golem.de/0602/43191.html