Gerade als Selbständiger ist man dazu verpflichtet, nicht nur eine Reihe von Vorgaben bei der eigenen Rechnungstellung zu überprüfen. Auch ist man verpflichtet sicherzustellen, dass bei Eingang von Rechnungen die entsprechende Mehrwertsteuernummer korrekt angegeben ist. Vater Staat möchte mit seinen Steuern natürlich sichergehen. Normalerweise ist eine gesonderte Überprüfung nicht nötig wenn man es mit etablierten Unternehmen zu tun hat. Bei Rechnungen aus einem EU-Staat sollte man diese Überprüfung aber auch in eigenem Interesse durchführen.
Diese Seite habe ich vor einigen Tagen entdeckt. Man kann online überprüfen, ob die angegebene MwSt-ID gültig ist, und zwar für alle EU-Mitgliedsstaaten. Sehr praktisch:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm
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