Gerade habe ich eine sehr interessante Info bei heise.de gelesen: Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Heise hatte wohl auch seine Probleme mit einem Nutzer, der sich partout nicht von der Plattform ausschließen lassen wollte. Der Verlag ist nun gerichtlich dagegen vorgegangen und hat nun erreicht, dass die Person tatsächlich dauerhaft dem Forum fernbleiben muss. Zudem muss der Begklagte sämtliche Gerichtskosten tragen.
Ein sehr gutes und rechtmäßiges Urteil. Ob nun virtuell oder real: Hausrecht bleibt Hausrecht. Ich freue mich sehr darüber - gerade weil auch ich schon richtige Probleme mit verschiedenen Nutzern hatte.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
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