Entgegen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon Deutschland dürfen deren Gutscheine nicht nach einem Jahr verfallen. Diese Klausel hat nun das Landgericht München für unwirksam erklärt. Grund: Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt mindestens drei Jahre (§ 195 BGB). Eine derart erhebliche Abweichung durch die AGB sei unangemessen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Im übrigen gilt das natürlich nicht nur für den Amazon-Gutschein sondern prinzipiell für jeden Gutschein, für den Ihr Geld hingeblättert habt. Solange dieser Betrag oder dieser Gutschein nicht verjährt, seid ihr auf der sicheren Seite - egal was da denn genau draufstehen mag.
http://www4.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/presse/presse1.html
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