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Forenübersicht » [ Kontrovers ] » Geis hält Freiheitsentzug ohne Prozess für gerechtfertigt

Geis hält Freiheitsentzug ohne Prozess für gerechtfertigt

Das ist starker Tobak. Scheinbar ist Schäuble nicht der Einzige, der auf solche Gedanken kommt und diese auch noch ernst meint. Langsam aber sicher bekomme ich Angst, dass ich vielleicht irgendwann einmal als potentielle Gefahr gesehen werden könnte...aus Versehen natürlich. Aber das ist dann auch egal...

Geis: Das ist richtig. Und deswegen ist dies ja auch rechtlich ein viel schwierigeres Problem, denn wir werden ja auf Dauer jemandem dann die Freiheit entziehen, indem wir ihn in ein Unterbindungsgewahrsam bringen. Aber ich glaube, dass dann, wenn der Gefährder wirklich erkannt ist, ich halte es für unverantwortlich, diesen Gefährder weiter unter uns ganz zwanglos leben zu lassen. Also da bin ich schon eher für die Sicherheit und würde sagen oder sage, dann muss der Gefährder auch hinter Schloss und Riegel, er muss also in Sicherungsverwahrung gebracht werden.

Heckmann: Ohne Prozess?

Geis: Bitte?

Heckmann: Ohne Prozess?

Geis: In diesem Fall ohne Prozess. Das geht schwer runter, das sage ich Ihnen, das fällt einem nicht leicht vor allen Dingen dann, wenn man, so wie ich auch, immer wieder sagt, dass wir die freiheitlichste Grundordnung haben, die wir je hatten. Aber es geht ja uns darum, diese freiheitliche Grundordnung zu schützen. Und deswegen wehren wir uns gegen die Gefährder. Und wir können nicht warten, bis die Gefährder zuschlagen.

Heckmann: Und der Unterschied zu Guantanamo ist?

Geis: Der Unterschied zu Guantanamo ist jedenfalls, natürlich so, wie ich das kenne, ist ein vernünftiges Verhalten, und dann muss man immer wieder auch prüfen, ist das noch ein Gefährder? Und da müssen schon rechtliche Möglichkeiten gegeben sein, diesen Staatsakt, der durch die Festnahme ja geschieht, rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Aber dazu brauchen wir zunächst einmal eine Änderung unserer Gesetzeslage.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/644540/
ghostwalker schrieb:
Geis: Der Unterschied zu Guantanamo ist jedenfalls, natürlich so, wie ich das kenne, ist ein vernünftiges Verhalten, und dann muss man immer wieder auch prüfen, ist das noch ein Gefährder? Und da müssen schon rechtliche Möglichkeiten gegeben sein, diesen Staatsakt, der durch die Festnahme ja geschieht, rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Aber dazu brauchen wir zunächst einmal eine Änderung unserer Gesetzeslage.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/644540/
Was für ein Geschwammel :-lach
Benutzen wir doch wieder die alten Begriffe, Herr Geis, und sprechen wir offen von "Schutzhaft". Jaja, das kann man nicht vergleichen, es geht Ihnen doch nur um jene Gegner der freiheitlichen Grundordnung, die gewaltbereit sind - schon klar, mein lieber Herr Schwan. Man weiß ja, wes Geistes Kind Sie sind.