hmmm........also hallo erstmal.....
also ich habe ja lange überlegt ob ik meinen senf dazu gebe oder nicht, und nu muß es doch sein und ich will einfach nur mal nachhaken.....
also meine frage bezieht sich nun nicht auf uwe, sondern dann doch mehr auf ghostwalker.....
also, du hattest ja als du den thread eröffnet hattest geschrieben, dass uwe eine aussage wie "langsam komme ich mir vor wie im dritten reich...es gibt nur einen führer und der heißt Darly" getätigt haben soll......
und anschließend fügtest du noch hinzu, dass dies im normalfall zu einer anzeigen führen kann.....
hmmm.....also wenn du solche behauptungen aufstellst dann möchte ich doch mal gerne wissen welchen strafrechtlichen SV/tatbestand du hier zu würdigen hättest???? denn wenn man solche aussagen trifft, dann möchte ich das wohl verlangen können, da mit sowas eigentlich nicht zu scherzen ist, da dies GR des UWE beeinträchtigt und dies ein Ermittlungsverfahren von der zuständigen StA nach sich ziehen würde, was nicht gerade ein zuckerschlecken ist!!!
also die §§86, 86aStGB und ff. sind schonmal nicht der rede wert, da eine tatbestandserfüllung nicht vorhanden ist....einer weiteren erläuterung bedarfs somit nicht...
dies gilt auch für §130StGB....
die einzigen die ins nähere umfeld kommen könnten wären §§185, 186, 187, 188, 192StGB (beleidigung, üble nachrede, verleumdung, üble nachrede und verleumdung gegen personen des politischen lebens, beleidigung trotz Wahrheitsbeweis)
#eine verwirklichung des §185(beleidigung) kommt nicht in betracht, da dies nach der rechtsprechung sich mittelbar gegen den beleidigenden richten muß....dabei muß es zu einem rechtswidrigen angriff auf die ehre durch kundgabe von miss-, gering-, oder nichtachtung kommen.
dies kann durch eine unwahre tatsachenbehauptung oder einem werturteil erfolgen....außerdem würde es hier am subjektiven TB. scheitern da ein vorsatz mit wissen und wollen nicht zu erkennen ist und bedingter nicht ausreicht.....desweiteren ist die beleidigung ein antragsdelikt und somit müßte "darly" strafantrag stellen und nicht du ghost.....
§187StGB(verleumdung) wäre sehr unwahrscheinlich von dir zu prüfen und müsse näher erforscht werden, da du den dialog nicht mitbekommen hast und es voraussetzt, dass die unwahrheit der aussage bewiesen werden muß......unwahr ist eine behauptung wenn sie in ihren wesentlichen punkten falsch ist.....
will dies nun nicht weiter ausführen, da sich das sonst in die länge ziehen würde.......
das war nun kein angriff auf dich ghost, nicht das du das falsch verstehtst, nur wenn du solche aussagen tätigst dann begründe dies auch.....wozu du ja nun gelegenheit hast.....

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-only the strong is survive-